smart medication ScanDoc – Smarte Software für Apotheken: Einfache Chargendokumentation für TFG-Arzneimittel

smart medication ScanDoc ist eine Software für Apotheken zur Chargendokumentation von Blutprodukten und Gerinnungspräparaten nach § 17 Abs. 6a ApBetrO sowie § 14 und § 21 Transfusionsgesetz. Ein von smart medication gestellter Scanner erfasst PZN, Charge und Verfallsdatum über den Data-Matrix-Code; die Software meldet die Abgabe automatisch an das Hämophiliezentrum und stellt sie dem Patienten in smart medication eDiary bereit.

Auf einen Blick

Zielgruppe
Apotheken, die Hämophiliepräparate und andere TFG-Arzneimittel abgeben; Hämophiliezentren als Empfänger der Meldung
Rechtsgrundlage
§ 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung, § 14 und § 21 Transfusionsgesetz; Apothekenvertriebsweg nach dem GSAV seit 1. September 2020 – Überblick über die Dokumentationspflichten, Ablauf in der Apotheke
Erfassung
Scanner für den Data-Matrix-Code – PZN, Chargennummer und Verfallsdatum in einem Vorgang
Meldung
Automatisch und standardisiert an das Zentrum; per Fax direkt aus ScanDoc, falls das Zentrum noch nicht angebunden ist
Plattform
Web-Anwendung – keine Software-Installation erforderlich
Sicherheit
Ausschließlich verschlüsselte Speicherung, Serverbetrieb im nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland, Berechtigungskonzept
Leistungen
smart medication liefert den Scanner, richtet die Software ein und schult das pharmazeutische Personal
Erweiterung
smart medication eConsent für digitales Vertragsmanagement
Verbreitung
In vielen auf Hämophiliepräparate spezialisierten Apotheken im Einsatz – Liste der teilnehmenden Apotheken nach Bundesland

Wenn es um die Versorgung von Menschen mit Hämophilie geht, sind insbesondere zwei Faktoren von zentraler Bedeutung: eine garantierte Verfügbarkeit der erforderlichen Präparate und die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.

Am 1. September 2020 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Bedingt dadurch kam es nicht nur zu Änderungen hinsichtlich der Versorgung von Hämophiliepatienten: Apotheken müssen nun auch bei der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut sowie Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und Arzneimitteln ausgewählte Informationen schriftlich an den Behandelnden übermitteln.

Um Apotheken und Ärzte bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen und die notwendigen Vorgänge zu optimieren, wurde smart medication ScanDoc entwickelt.

98 Apotheken in 14 Bundesländern dokumentieren mit ScanDoc

Spezialisierte Apotheken in ganz Deutschland erfassen die Abgabe von Hämophilie-Präparaten mit ScanDoc und melden sie an die Zentren. Stand: 9. September 2026, aus ScanDoc.

Alle teilnehmenden Apotheken Ihre Apotheke fehlt? Kontakt aufnehmen

Die neu entwickelte Softwarelösung smart medication ScanDoc ermöglicht es Apotheken, die Dokumentation nach § 17 ApBetrO einfach und mit hoher Qualität vorzunehmen, diese an den verschreibenden Arzt bzw. das Hämophiliezentrum zu melden und dem Patienten in seinem elektronischen Tagebuch (z. B. smart medication eDiary) bereit zu stellen.

Änderungen in der Versorgung von Hämophilie-Patienten

Was Apotheker und Hämophiliezentren wissen müssen:

Infografik zu den Änderungen in der Hämophilieversorgung durch das GSAV: Weg des Rezepts vom Zentrum über die Apotheke zurück zur Dokumentation

Der neue Weg der GSAV Chargendokumentation

Prozessschema, Stufe 7 von 7: vollständig, zusätzlich ein Pfeil „Tagebuch-/ScanDoc-Daten“ vom Zentrum abwärts zum Deutschen Hämophilieregister
  • Rezept
  • Daten
  • Arzneimittel

Im Hämophilie-Zentrum / beim Arzt erhält der Patient sein Rezept, welches er in der Apotheke einlöst. Die Apotheke ist verpflichtet, die Abgabe des zuvor dokumentierten Medikaments an das Zentrum / den rezeptierenden Arzt zu übermitteln. Die einfachste Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu übermitteln, bietet smart medication ScanDoc. Damit werden – neben dem Präparat und der Chargennummer – auch die nach ApBetrO und Transfusionsgesetz erforderlichen Angaben zum Patienten erfasst (ScanDoc-Daten).

All diese Informationen müssen im Zentrum / beim Arzt dokumentiert und bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt werden (§ 22 Abs. 4 ApBetrO). Sie dienen der Rückverfolgbarkeit und werden auch für die verpflichtende Registermeldung vom Zentrum / Arzt an das Deutsche Hämophilieregister (DHR) herangezogen.

smartes Managementsystem für Apotheken

Handscanner erfasst den Data-Matrix-Code einer Medikamentenpackung

Meldepflichtige Daten schnell und einfach mithilfe der Software und dem bereitgestellten Scanner dokumentieren und automatisch an das Zentrum übermitteln

Beratungsgespräch am Apothekentresen

Unterstützung bei der Patientenbindung: Digitale Funktionen zur Bereitstellung von Bestell- und Lieferstatus

Auswertung mit Diagrammen auf einem Bildschirm

Effektiver planen und vorausschauen: Statistiken zu Ausgaben und Patienten der eigenen Apotheke abrufen

Arzt – Apotheke – Patient

Sicherheit auf allen Seiten

Apotheken und Ärzte, die Zugang zu smart medication ScanDoc haben, profitieren von stark optimierten Abläufen. Durch einen – von smart medication zur Verfügung gestellten – Scanner für Apotheken, sowie die passende Software in den Zentren, lassen sich die Erfassungs- und Dokumentationsvorgänge vereinfachen und automatisieren. Der Aufwand wird für alle auf ein Minimum reduziert.

Sicher

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  • Ausschließlich verschlüsselte Datenspeicherung
  • Serverbetrieb im Hochsicherheits-Rechenzentrum (zertifiziert nach ISO 27001) in Deutschland
  • Applikationssicherheit durch umfangreiches Berechtigungskonzept
  • u. v. m.

Unkompliziert

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  • Keine Software-Installation erforderlich
  • Automatische Datenübermittlung
  • Intuitive Bedienung

Gesetzeskonform

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  • § 14 Transfusionsgesetz
  • § 21 Transfusionsgesetz
  • § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung

So funktioniert smart medication ScanDoc

Erklärvideo zu smart medication ScanDoc (2:34 Minuten)
Transkript des Videos (27 Abschnitte)

Untertitel lassen sich im Player über die Schaltfläche für Untertitel zuschalten. Sie erscheinen dann im Bild; hier steht derselbe Text durchgehend lesbar.

  1. 0:03 Hallo, ich bin Max. Ich habe Hämophilie. Um Blutungen vorzubeugen, spritze ich mir in
  2. 0:08 regelmäßigen Abständen den fehlenden Gerinnungsfaktor. Bisher habe ich das Präparat direkt über
  3. 0:14 mein Hämophiliezentrum erhalten. Durch das neue Gesetz, GSAV, hat sich das seit September
  4. 0:20 2020 geändert. Die bisherige Ausnahmeregelung, durch die wir unsere Hämophilie-Medikamente
  5. 0:25 direkt vom Arzt erhalten haben, wird nun aufgehoben. Jetzt stellt meine Ärztin mir
  6. 0:30 ein Rezept aus, welches ich dann in der Apotheke einlöse.
  7. 0:33 Der Apotheker ist verpflichtet, bei der Abgabe von Hämophilie-Präparaten die Bezeichnung des
  8. 0:39 Arzneimittels, Chargennummer, Abgabedatum sowie patientenbezogene Daten zu dokumentieren
  9. 0:46 und an meinen Hämophilie-Arzt zu übermitteln. Dies dient auch der Sicherheit und Transparenz,
  10. 0:52 denn dadurch lassen sich zukünftig alle Wege zurückverfolgen. Um dieses Verfahren zu erleichtern
  11. 0:58 und Fehler zu vermeiden, gibt es ScanDoc. Mit einem speziellen Scanner erfasst die Apotheke
  12. 1:04 durch einen QR-Code die nötigen Informationen. Diese Daten werden sicher verschlüsselt und
  13. 1:10 direkt an mein Zentrum geschickt. Dort können alle Daten schnell und unkompliziert
  14. 1:16 eingesehen und dokumentiert werden. So ist die Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Die
  15. 1:22 Daten werden auch zur Meldung an das Deutsche Hämophilie-Register herangezogen. Übrigens,
  16. 1:26 wenn mein Zentrum, wie ich, mit einem digitalen Tagebuch zum Beispiel smart medication arbeitet,
  17. 1:31 ist es möglich, dass die für mich relevanten Daten auch dort abrufbar sind. Dabei stehen
  18. 1:36 Datenschutz und Sicherheit immer an oberster Stelle. Klingt zunächst kompliziert, ist es aber
  19. 1:42 gar nicht. Wir Patienten bekommen von diesen Vorgängen gar nicht viel mit. Für uns ist es wichtig,
  20. 1:48 dass wir gut versorgt sind und die Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist. Denn stellt euch vor,
  21. 1:53 ihr habt einen Unfall und braucht umgehend ein Faktorpräparat. Dann ist es gut zu wissen,
  22. 1:58 welche Apotheke sofort helfen kann. Eine spezialisierte Hämophilie-Apotheke zeichnet sich dadurch aus,
  23. 2:05 dass sie Erfahrung mit Hämophilie-Präparaten hat und diese schnell und zuverlässig unter
  24. 2:10 Einhaltung der erforderlichen Kühlketten liefern kann. Auch sollte sich die Apotheke mit
  25. 2:14 Chargendokumentation auskennen. Fragt doch mal bei eurem Apotheker und bei eurem Arzt nach,
  26. 2:20 ob sie dort mit ScanDoc arbeiten. Oder informiert euch direkt. Hier könnt ihr erfahren, wo eine
  27. 2:25 Apotheke mit Hämophilie-Erfahrung in eurer Nähe zu finden ist.

smart medication liefert den Scanner, richtet die Software ein und schult das pharmazeutische Personal für den Umgang mit der neuen Anwendung. In der Apotheke erfasst der Scanner über den Data Matrix Code sowohl PZN, Charge als auch Verfallsdatum des Blutpräparats und übermittelt alle relevanten Informationen unmittelbar und absolut sicher direkt an das Zentrum. Dieser Transfer erfolgt in standardisierter Form und so, dass die Daten für die weitere Verarbeitung optimal vorbereitet sind. Falls das Zentrum das System noch nicht nutzt, kann direkt aus smart medication ScanDoc ein Fax gesendet werden. ScanDoc garantiert maximale IT-Sicherheit sowie eine einfache und schnelle Bedienung.

Die Software ist bereits in vielen auf Hämophiliepräparate spezialisierten Apotheken im Einsatz. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Apotheken nach Bundesland steht auf dieser Website.

Bildschirmansicht der Benutzeroberfläche von smart medication ScanDoc

Häufige Fragen

Welche Pflichten hat eine Apotheke seit dem GSAV bei Hämophiliepräparaten?
Seit dem 1. September 2020 laufen Hämophiliepräparate über den Apothekenvertriebsweg. Apotheken müssen bei der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Arzneimitteln zur Hämophilietherapie ausgewählte Informationen an den behandelnden Arzt übermitteln (§ 17 Abs. 6a ApBetrO) und die Chargen nach § 14 und § 21 Transfusionsgesetz dokumentieren. ScanDoc erledigt Erfassung und Meldung in einem Vorgang.
Welche Daten übermittelt ScanDoc an das Zentrum?
Präparat, PZN, Chargennummer und Verfallsdatum aus dem Data-Matrix-Code sowie die nach ApBetrO und Transfusionsgesetz für die Meldung erforderlichen Angaben zum Patienten – in standardisierter Form, unmittelbar nach der Abgabe und so vorbereitet, dass das Zentrum sie weiterverarbeiten und für die Meldung an das Deutsche Hämophilieregister nutzen kann.
Was passiert, wenn das Hämophiliezentrum ScanDoc nicht nutzt?
Dann sendet die Apotheke die Meldung direkt aus ScanDoc als Fax. Sobald das Zentrum angebunden ist, läuft die Übermittlung automatisch.
Wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden?
Im Zentrum beziehungsweise beim verschreibenden Arzt bis zu 30 Jahre (§ 22 Abs. 4 ApBetrO). Die Daten dienen der Rückverfolgbarkeit und der verpflichtenden Registermeldung an das Deutsche Hämophilieregister (DHR).
Was braucht meine Apotheke, um mit ScanDoc zu starten?
Kontakt aufnehmen, Schulung erhalten, loslegen: smart medication stellt den Scanner, richtet die Software ein und schult das Team. Eine Installation ist nicht nötig, ScanDoc läuft im Browser.
Wo und wie sicher werden die Daten gespeichert?
Ausschließlich verschlüsselt, auf Servern in einem nach ISO 27001 zertifizierten Hochsicherheits-Rechenzentrum in Deutschland, mit einem umfangreichen Berechtigungskonzept in der Anwendung.
Muss meine Warenwirtschaft angepasst werden?
Nein. ScanDoc arbeitet unabhängig von der Warenwirtschaft der Apotheke: Der Scanner liest den Data-Matrix-Code der Packung, die Anwendung läuft im Browser. Es ist kein IT-Projekt nötig, und die bestehende Software bleibt unberührt.
Welche Arzneimittel deckt ScanDoc ab?
Blutprodukte und Gerinnungspräparate, für die die Apotheke nach § 17 Abs. 6a ApBetrO und dem Transfusionsgesetz aufzeichnen und melden muss – insbesondere die Arzneimittel zur Behandlung der Hämophilie. Die Anwendung ist so aufgebaut, dass weitere dokumentationspflichtige Arzneimittelgruppen ergänzt werden können.
Was kostet ScanDoc die Apotheke?
ScanDoc wird individuell angeboten. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an, wir melden uns mit einem Angebot für Ihre Apotheke.

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  1. Kontakt aufnehmen
  2. Software-Schulung erhalten
  3. Loslegen und dokumentieren

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