Neu in ScanDoc: Impfdokumentation für Apotheken
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Erwachsene mit allen Impfstoffen impfen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Zu jeder Impfung gehört eine Dokumentation nach § 35a Abs. 5 ApBetrO und § 22 IfSG.
Seit dem 12. Oktober 2026 bietet smart medication ScanDoc dafür eine eigene Impfdokumentation. Sie hält eine Schutzimpfung in einem einzigen Vorgang fest: Beratung, Anamnese, Einwilligung, Impfung, Belege, Impfbescheinigung und den Datensatz für das Robert Koch-Institut. Beratung und Impfung können an verschiedenen Tagen stattfinden, Zwischenspeichern geht jederzeit, und die Pflichtangaben werden geprüft, bevor bestätigt wird. Nach dem Abschluss ist jeder Vorgang gesperrt und lückenlos protokolliert.
Impfende ScanDoc-Apotheken können sich auf Wunsch in der Liste der teilnehmenden Apotheken als impfende Apotheke zeigen lassen.